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Institut für Sicherheit
und Verteidigung
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Was Betreiber dürfen, was sie müssen

Der Rechtsrahmen entscheidet, welche Technik ein Betreiber einsetzen darf und welche Nachweise er erbringen muss. Beides ist in Bewegung. Hier der Stand, wie wir ihn unserer Arbeit zugrunde legen.

Drohnen

Erkennung ist zulässig, Störung ist Behördensache

Linie A: Detektion und Lagebild

Für jeden privaten Betreiber. Rein empfangende Systeme, die den Funkverkehr über der Anlage auswerten, greifen nicht in den Funkverkehr ein. Sie sind für private Betreiber zulässig und können direkt beschafft werden. Die Entscheidung fällt in Wochen, nicht in Jahren.

Linie B: Störung und Abwehr

Behörden; private Betreiber nur mit Sondergenehmigung. Aktive Eingriffe in den Funkverkehr sind Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr vorbehalten, unter anderem nach § 317 StGB, dem Telekommunikationsgesetz und dem Luftsicherheitsgesetz. Private Betreiber dürfen solche Systeme ausschließlich mit einer vorab erteilten Sondergenehmigung der zuständigen Behörde einsetzen.

Unsere Regel: Ohne vorliegende Sondergenehmigung liefern wir keine Störtechnik an private Betreiber und nehmen sie nicht in Betrieb. Den Weg zur Genehmigung klären wir gemeinsam mit Ihnen und den zuständigen Stellen. Stand 2026, die Gesetzeslage ist im Wandel.

Pflichten

KRITIS-Dachgesetz und NIS-2

Zwei Regelwerke, die denselben Betreiber treffen: eines für den physischen Schutz, eines für die Informationssicherheit.

KRITIS-Dachgesetz: physischer Schutz

  • Registrierung der Anlage, sobald die Rechtsverordnung die Schwellenwerte festlegt
  • Risikoanalyse und Risikobewertung für den Standort
  • Resilienzplan mit technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen
  • Meldung erheblicher Störungen

NIS-2: Informationssicherheit

  • Registrierung beim BSI für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen
  • Risikomanagement mit technischen und organisatorischen Maßnahmen, darunter Netzsegmentierung, Zugriffskontrolle und Backup
  • Sicherheit der Lieferkette und Lieferantennachweise
  • Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle in gestuften Fristen

Welche Pflichten für Ihren Standort konkret gelten, hängt von Sektor, Größe und Versorgungsgrad ab. Das klären wir im Assessment, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.

Einordnung

Warum ein Nachweis mehr wert ist als eine Vermutung

Eine Drohne für wenige hundert Euro liefert Aufnahmen von Anlagen, Zufahrten und Schichtwechseln. Sie ist in Minuten wieder weg, und der Betreiber erfährt in der Regel nie, dass sie da war. Mit einer dokumentierten Erkennung wird aus einer Vermutung ein Vorgang: mit Zeit, Ort, Protokoll und Frequenz, verwertbar für die Polizei, den Versicherer und den Resilienzplan.

Genau deshalb beginnen wir jedes Projekt mit der Meldekette. Ein Alarm, der niemanden erreicht, erfüllt keine Pflicht.

Umspannwerk mit Freileitungsmasten und einer Drohne am Himmel

Welche Pflichten gelten für Ihren Standort?

Im Erstgespräch ordnen wir ein, ob und wie Ihr Standort unter KRITIS-Dachgesetz und NIS-2 fällt und was daraus folgt.