Wie der Luftraum über Ihrer Anlage geschützt wird
Zwischen dem Moment, in dem ein Fluggerät ohne Freigabe am Rand des Geländes auftaucht, und dem Moment, in dem die Polizei ein verwertbares Lagebild hat, liegen vier Schritte. Hier ist jeder einzelne davon.
Erkennen und aufzeichnen darf der Betreiber. Wirken darf der Staat.
Störung und Abfang von Drohnen sind in Deutschland Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr vorbehalten. Wir liefern Betreibern deshalb ausschließlich rein empfangende Systeme und stimmen die Meldekette zur zuständigen Behörde zu Beginn jedes Projekts ab, vor der Beschaffung.
Die Technik stammt von einem Technologiepartner, dessen Systeme täglich im Einsatz stehen und mit Daten aus realen Konflikten entwickelt wurden. Hersteller und Datenblätter nennen wir im Gespräch und nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Vom Funksignal zum verwertbaren Lagebild
Abtastung: der Luftraum wird permanent beobachtet
Über der Anlage steht ein passiver Sensor, der das für Drohnen relevante Funkspektrum ohne Unterbrechung abtastet. Erfasst wird, was funkt, unabhängig davon, ob ein Fluggerät eine Kennung sendet. Der Sensor sendet selbst nicht und darf deshalb von jedem Betreiber eingesetzt werden, rund um die Uhr.
Erfassung: aus einem Signal wird ein Lagebild
Sobald ein Fernsteuer-, Telemetrie- oder Videosignal auftaucht, werden Protokoll, Drohnentyp und Richtung bestimmt, auch bei Frequenzsprung und Verschlüsselung. Ab drei Sensoren ergibt sich aus den Peilstrahlen der wahrscheinliche Standort des Piloten.
Einstufung: angemeldet oder nicht
Eigene Inspektionsdrohnen, angemeldeter Verkehr und Rettungsmittel stehen auf einer Whitelist und lösen keinen Alarm aus. Was übrig bleibt, ein Fluggerät ohne Freigabe im Anflug auf die Anlage, wird als Bedrohung eingestuft und an die Leitstelle gemeldet. Der Mensch bleibt im Bilde.
Meldung und Nachweis: ein Sektor, keine Vermutung
Die Meldekette zur zuständigen Polizei ist vorab abgestimmt. Jede Erkennung wird mit Zeit, Ort, Protokoll und Frequenz als Hit-Report dokumentiert und steht für Ermittlung, Versicherer und Resilienzplan bereit. Ob und wie die Behörde daraufhin wirkt, entscheidet sie selbst.
Was zur Detektion gehört
Fester Sensor
Tastet das Funkspektrum über Ihrer Anlage ab, rund um die Uhr, ohne selbst zu senden. Netz- oder Akkubetrieb, wetterfestes Außengehäuse, Fernzugriff gesichert.
Lagebild für die Leitstelle
Führt alle Sensoren zusammen, zeigt das Funkspektrum in Echtzeit und protokolliert jede Erkennung. Alarm in der Leitstelle, per App und über Schnittstellen zu bestehenden Systemen.
Handgerät für die Streife
Erkennt Drohnen im Nahbereich über deren Videokanal, warnt per Ton, Vibration und Licht und passt in die Jackentasche. Für Werkschutz, Veranstaltungen und Baustellen.
Peilung
Ab drei Sensoren wird aus der Erkennung ein Sektor, in dem die Polizei den Piloten suchen kann. Zwei Sensoren können mobil sein, einer fest. Auch die Peilung sendet nicht.
Whitelist
Eigene und angemeldete Drohnen lösen keinen Alarm aus. Der Abgleich mit Drittsystemen ist möglich. Alarm nur bei echter Bedrohung entlastet die Leitstelle.
Aktualität
Drohnenfrequenzen verschieben sich alle drei bis sechs Monate. Wöchentliche Feldtests und eine neue Softwareversion jeden Monat halten die Erkennung auf Stand.
Was vom Gelände abhängt
| Betriebsweise | Dauerbetrieb, rund um die Uhr |
|---|---|
| Erfassung | passiv, rein empfangend |
| Reichweite | nach Gelände und Sensorzahl |
| Einstufung | automatisch, mit Whitelist |
| Meldung | Leitstelle und Polizei |
| Nachweis | Hit-Report je Erkennung |
| Wirkmittel | nur Behörden, siehe Für Behörden |
Sensorzahl, Standorte und Anbindung an Ihre Leitstelle hängen vom Gelände ab und werden im Assessment festgelegt. Frequenzen, Reichweiten und Leistungsdaten stellen wir nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung bereit.

Pilot auf einem Teilgelände
Viele Betreiber beginnen mit einem Pilot über mehrere Wochen und sehen zum ersten Mal, was tatsächlich über ihrer Anlage fliegt.