Störtechnik für Betreiber nur mit Sondergenehmigung
Aktive Eingriffe in den Funkverkehr bleiben in Deutschland Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr vorbehalten. Betreiber kritischer Infrastruktur können Systeme zur Störung und Abwehr ausschließlich mit einer vorab erteilten Sondergenehmigung der zuständigen Behörde einsetzen. Wir liefern solche Systeme ohne vorliegende Genehmigung nicht an private Betreiber und nehmen sie nicht in Betrieb. Die Gesetzeslage ist im Wandel; wir aktualisieren diesen Hinweis, sobald sich etwas ändert.
