Wirken darf nur der Staat. Wir liefern ihm die Technik dafür.
Für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr und weitere berechtigte Stellen stellen wir gemeinsam mit unserem Technologiepartner Detektions- und Abwehrsysteme bereit, die täglich im Einsatz stehen. Erprobt, in Serie, kein Prototyp.
Erprobungen und Vorführungen
An Ihrem Standort, mit Ihren Szenarien. Detektion und Abwehr lassen sich einzeln oder im Verbund erproben.
Integration
Anbindung an Führungssysteme und Leitstellen über offene Schnittstellen, Kombination mit der Detektion, die Betreiber kritischer Infrastruktur bereits einsetzen.
Beschaffung
Begleitung von Pilotvorhaben und Vergaben, Unterlagen nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung, Lieferung unter Beachtung der Exportkontroll- und Telekommunikationsvorschriften.
Technik, die im täglichen Einsatz steht
- Mehr als 180 ukrainische Brigaden nutzen die Technologie unseres Partners täglich
- Feldtests jede Woche, neue Softwareversion jeden Monat, weil sich Drohnenfrequenzen alle drei bis sechs Monate verschieben
- NATO-Versorgungsnummer für zwei Produkte, Erprobungen mit Streitkräften mehrerer NATO-Staaten
- Detektion und Störung sind Serienprodukte, Reifegrad TRL 9
Produktbezeichnungen, Frequenzbereiche, Reichweiten und Leistungsdaten nennen wir nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Erkennung und Abwehr sprechen dieselbe Sprache
Die Störung setzt auf derselben Erkennung auf wie das Lagebild des Betreibers. Für die Behörde heißt das: Sie wirkt auf das erkannte Signal, protokollgenau, legale Funkverbindungen bleiben unberührt. Für den Betreiber heißt das: Die Meldekette endet nicht beim Alarm.
Stationär
Reaktive, protokollgenaue Störung des Steuerkanals für Liegenschaften und Anlagen, weiträumig, wettergeschützt.
Mobil
Tragbare Abwehr für Einsatzkräfte, die Funkprotokoll und Datenverkehr analysiert und die Verbindung zum Steuergerät übernimmt oder unterbricht.
Fahrzeug und Objekt
Schutz von Fahrzeugen, Kolonnen und stationären Objekten im Nahbereich, montiert auf dem Dach oder am Objekt.
Hinweis zur Rechtslage (Stand 2026). Aktive Eingriffe in den Funkverkehr sind Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr vorbehalten. Private Betreiber kritischer Infrastruktur können solche Systeme ausschließlich mit einer vorab erteilten Sondergenehmigung der zuständigen Behörde einsetzen. Einzelheiten unter Recht und Pflichten.
Erprobung an Ihrem Standort
Anfragen von Behörden und Streitkräften behandeln wir vertraulich. Nennen Sie uns Dienststelle und Anlass über das Kontaktformular, wir melden uns innerhalb eines Werktags.