Luftraum
Detektion, Einstufung und Meldung. Die Abwehr bleibt der Behörde, wir liefern ihr die Technik. Dazu die Dokumentation jedes Überflugs, die zeigt, wann sich wer für Ihre Anlage interessiert hat.
Zwischen dem Moment, in dem ein Fluggerät ohne Freigabe am Rand des Geländes auftaucht, und dem Moment, in dem die Polizei ein verwertbares Lagebild hat, liegen vier Schritte. Hier ist jeder einzelne davon.
Die Darstellung läuft in Dauerschleife: Der Sensor tastet ab, eine Angriffswelle kommt von rechts heran, jedes Objekt wird erfasst und gemeldet. Die startenden Abfangdrohnen zeigen die Behördenstufe: das, was Polizei und Bundeswehr tun dürfen, private Betreiber nicht.
Ihr Browser kann die 3D-Darstellung nicht anzeigen. Die vier Schritte sind unten vollständig beschrieben.
Über der Anlage steht ein passiver Sensor, der das für Drohnen relevante Funkspektrum ohne Unterbrechung abtastet. Erfasst wird, was funkt, unabhängig davon, ob ein Fluggerät eine Kennung sendet. Der Sensor sendet selbst nicht und darf deshalb von jedem Betreiber eingesetzt werden, rund um die Uhr.
Sobald ein Fernsteuer-, Telemetrie- oder Videosignal auftaucht, werden Protokoll, Drohnentyp und Richtung bestimmt, auch bei Frequenzsprung und Verschlüsselung. Ab drei Sensoren ergibt sich aus den Peilstrahlen der wahrscheinliche Standort des Piloten.
Eigene Inspektionsdrohnen, angemeldeter Verkehr und Rettungsmittel stehen auf einer Whitelist und lösen keinen Alarm aus. Was übrig bleibt, ein Fluggerät ohne Freigabe im Anflug auf die Anlage, wird als Bedrohung eingestuft und an die Leitstelle gemeldet. Der Mensch bleibt im Bilde.
Die Meldekette zur zuständigen Polizei ist vorab abgestimmt. Jede Erkennung wird mit Zeit, Ort, Protokoll und Frequenz als Hit-Report dokumentiert und steht für Ermittlung, Versicherer und Resilienzplan bereit. Ob und wie die Behörde daraufhin wirkt, entscheidet sie selbst.
Störung und Abfang von Drohnen sind in Deutschland Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr vorbehalten. Für diese Bedarfsträger liefern wir gemeinsam mit unserem Technologiepartner Störeinheiten und Abfangsysteme, die auf derselben Erkennung aufsetzen wie das Lagebild des Betreibers.
Für den Betreiber heißt das: Die Meldekette endet nicht beim Alarm. Die zuständige Stelle kann wirken, ohne dass Erkennung und Abwehr aneinander vorbeireden. Und sollte der Gesetzgeber Betreiber kritischer Infrastruktur beleihen, ist die Technik dafür bereits am Standort.
Sensorzahl, Standorte und Anbindung an Ihre Leitstelle hängen vom Gelände ab und werden im Assessment festgelegt.
Luftraumschutz ist die sichtbarste der drei Ebenen. Ohne die anderen beiden bleibt eine Lücke: Ein Angreifer, der über die Luft nicht weiterkommt, versucht es über das Netz.
Detektion, Einstufung und Meldung. Die Abwehr bleibt der Behörde, wir liefern ihr die Technik. Dazu die Dokumentation jedes Überflugs, die zeigt, wann sich wer für Ihre Anlage interessiert hat.
Anlagennetz und Büro-IT gehören getrennt, Fernwartungszugänge gehören kontrolliert. Das ist unspektakulär und in der Praxis der häufigste offene Weg ins Innere.
Wenn ein Angriff durchkommt, entscheidet die Wiederanlaufzeit über den Schaden. Geprüfte Sicherungen und ein geübter Notbetrieb sind die Rückversicherung hinter allem anderen.
Im Gespräch klären wir, welche der drei Ebenen bei Ihnen offen liegt und was zuerst geschlossen gehört.