Institut für Sicherheit
und Verteidigung
Kritische Infrastruktur
Das System

Wie der Luftraum über Ihrer Anlage geschützt wird

Zwischen dem Moment, in dem ein Fluggerät ohne Freigabe am Rand des Geländes auftaucht, und dem Moment, in dem die Polizei ein verwertbares Lagebild hat, liegen vier Schritte. Hier ist jeder einzelne davon.

Ablauf in Echtzeit

Der komplette Zyklus

Die Darstellung läuft in Dauerschleife: Der Sensor tastet ab, eine Angriffswelle kommt von rechts heran, jedes Objekt wird erfasst und gemeldet. Die startenden Abfangdrohnen zeigen die Behördenstufe: das, was Polizei und Bundeswehr tun dürfen, private Betreiber nicht.

Luftraum wird abgetastet
Erfasst 00 Abgefangen (Behördenstufe) 00 Im Anflug 00

Ihr Browser kann die 3D-Darstellung nicht anzeigen. Die vier Schritte sind unten vollständig beschrieben.

Vier Schritte

Vom Funksignal zum verwertbaren Lagebild

Sensormast neben einem Umspannwerk in der Dämmerung
Sensor am Umspannwerk
Schritt 01

Abtastung: der Luftraum wird permanent beobachtet

Über der Anlage steht ein passiver Sensor, der das für Drohnen relevante Funkspektrum ohne Unterbrechung abtastet. Erfasst wird, was funkt, unabhängig davon, ob ein Fluggerät eine Kennung sendet. Der Sensor sendet selbst nicht und darf deshalb von jedem Betreiber eingesetzt werden, rund um die Uhr.

Schritt 02

Erfassung: aus einem Signal wird ein Lagebild

Sobald ein Fernsteuer-, Telemetrie- oder Videosignal auftaucht, werden Protokoll, Drohnentyp und Richtung bestimmt, auch bei Frequenzsprung und Verschlüsselung. Ab drei Sensoren ergibt sich aus den Peilstrahlen der wahrscheinliche Standort des Piloten.

Schritt 03

Einstufung: angemeldet oder nicht

Eigene Inspektionsdrohnen, angemeldeter Verkehr und Rettungsmittel stehen auf einer Whitelist und lösen keinen Alarm aus. Was übrig bleibt, ein Fluggerät ohne Freigabe im Anflug auf die Anlage, wird als Bedrohung eingestuft und an die Leitstelle gemeldet. Der Mensch bleibt im Bilde.

Schritt 04

Meldung und Nachweis: ein Sektor, keine Vermutung

Die Meldekette zur zuständigen Polizei ist vorab abgestimmt. Jede Erkennung wird mit Zeit, Ort, Protokoll und Frequenz als Hit-Report dokumentiert und steht für Ermittlung, Versicherer und Resilienzplan bereit. Ob und wie die Behörde daraufhin wirkt, entscheidet sie selbst.

Leitstelle bei Nacht, Lagebild mit Sensorringen und einer Alarmmarkierung
Meldung in der Leitstelle
Und der Abfang?

Wirken darf nur der Staat. Wir liefern ihm die Technik dafür.

Störung und Abfang von Drohnen sind in Deutschland Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr vorbehalten. Für diese Bedarfsträger liefern wir gemeinsam mit unserem Technologiepartner Störeinheiten und Abfangsysteme, die auf derselben Erkennung aufsetzen wie das Lagebild des Betreibers.

Für den Betreiber heißt das: Die Meldekette endet nicht beim Alarm. Die zuständige Stelle kann wirken, ohne dass Erkennung und Abwehr aneinander vorbeireden. Und sollte der Gesetzgeber Betreiber kritischer Infrastruktur beleihen, ist die Technik dafür bereits am Standort.

Auslegung des Systems

Betriebsweise
Dauerbetrieb, 24/7
Erfassung
passiv, rein empfangend
Reichweite
nach Gelände und Sensorzahl
Einstufung
automatisch, Whitelist
Meldung
Leitstelle und Polizei
Nachweis
Hit-Report je Erkennung
Wirkmittel
nur Behörden

Sensorzahl, Standorte und Anbindung an Ihre Leitstelle hängen vom Gelände ab und werden im Assessment festgelegt.

Einordnung

Das System steht nicht allein

Luftraumschutz ist die sichtbarste der drei Ebenen. Ohne die anderen beiden bleibt eine Lücke: Ein Angreifer, der über die Luft nicht weiterkommt, versucht es über das Netz.

Ebene 01

Luftraum

Detektion, Einstufung und Meldung. Die Abwehr bleibt der Behörde, wir liefern ihr die Technik. Dazu die Dokumentation jedes Überflugs, die zeigt, wann sich wer für Ihre Anlage interessiert hat.

Ebene 02

Netze und Systeme

Anlagennetz und Büro-IT gehören getrennt, Fernwartungszugänge gehören kontrolliert. Das ist unspektakulär und in der Praxis der häufigste offene Weg ins Innere.

Ebene 03

Wiederanlauf

Wenn ein Angriff durchkommt, entscheidet die Wiederanlaufzeit über den Schaden. Geprüfte Sicherungen und ein geübter Notbetrieb sind die Rückversicherung hinter allem anderen.

Zuständigkeiten und Recht Erkennung und Aufzeichnung darf ein Betreiber selbst; Störung und Abfang darf er nicht. Wir liefern Betreibern deshalb nur rein empfangende Systeme und stimmen die Meldekette zu Beginn jedes Projekts mit den zuständigen Behörden ab, vor der Beschaffung.
Nächster Schritt

Wir sehen uns Ihren Standort an

Im Gespräch klären wir, welche der drei Ebenen bei Ihnen offen liegt und was zuerst geschlossen gehört.